In Österreich gibt es eine Reihe von Förderungen für Energie. Diese Förderungen werden von Bund, Ländern und Gemeinden angeboten und richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.


Handwerkerbonus 2024/25

Seit dem 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen.

Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000, für 2025 max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
  • Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern
  • Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
  • Pflasterung

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Das Erneuerbare-Wärme-Paket seitens Klimaschutzministerium

Zentrale Eckpunkte des Förderpakets:

  • Beim Heizungstausch werden durch Bundes- und Landesförderung durchschnittlich 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung übernommen.
  • Das Förderprogramm „Sauber Heizen für alle“ wird deutlich ausgeweitet. Haushalte im untersten Einkommensdrittel erhalten 100% bis hin zur
    technologiespezifischen Kostengrenze.
  • Die Förderpauschalen des Bundes für die thermische Gebäudesanierung werden verdreifacht.

Förderungen für den Heizungstausch

Bislang gab es vom Bund eine Pauschale für alle Heizungstechnologien in der Höhe von 7.500 Euro. Als Maßnahme zur beschleunigten Reduktion des Gasverbrauchs wurden noch 2.000 Euro zusätzlich für den Tausch von Gasheizungen angeboten. Zusätzlich konnten die Förderungen vom jeweiligen Bundesland in Anspruch genommen werden.

NEU: Ab 1. Jänner 2024 werden technologiespezifische Förderpauschalen vergeben, sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser als auch für den mehrgeschossigen Wohnbau. Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher fällt die Förderung des Bundes aus.

Beispiel: Eine Erdwärmepumpe ist teurer als ein Fernwärmeanschluss. Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf einen Anschluss an ein bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz (Fernwärmevorrang). Ist ein Fernwärmeanschluss nicht möglich, wird eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Gefördert werden nicht nur die Kosten des physischen Geräts (also zB der Pelletskessel oder die Wärmepumpe), sondern etwa auch Planungskosten, Wärmequellenanlage (Tiefenbohrungen, Erdkollektoren etc. inklusive Grabungsarbeiten), Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, oder Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlage.

Weil die Förderung immer erst nach Abschluss des Projekts ausbezahlt wird, gelten immer die Förderrichtlinien bei Genehmigung des Projekts. Das betrifft auch all jene, die aktuell einen Heizungstausch planen oder schon mitten in der Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung sind. Diese Projekte können schon unter den neuen Richtlinien genehmigt werden. So kommen alle, ohne einen zusätzlichen Antrag stellen zu müssen, automatisch zur besseren und erhöhten Förderungen. Das gilt für alle Förderanträge, die aktuell laufen und für die noch keine Genehmigung erteilt wurde.

Förderhöhen für Private im mehrgeschossigen Wohnbau (MGW)

Die neuen Förderungen im MGW unterscheiden zwischen den Förderungen für die zentrale fossilfreie Heizungsanlage, abhängig von der Leistung der Anlage, und den Anschluss einer Wohnung an ein zentrales Wärmeverteilsystem im Gebäude (Zentralisierung). Außerdem wird auch der nachträgliche Anschluss an die zentrale Wärmeverteilung gefördert, wenn etwa die Fernwärme bereits im Haus ist, aber noch kein Wärmeanschluss in der Wohnung besteht. Darüber hinaus wird auch die umfassende Zentralisierung im Gesamtgebäude gefördert.

Zusätzlich gibt es noch jede Menge Zuschläge:

  • Für die Anpassung auf ein Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem, z.B. wenn neue Heizkörper oder eine Wand- oder Fußbodenheizung eingebaut werden muss oder empfohlen wird;
  • Wenn bei der Gasfreimachung auch der Gasherd gegen einen Elektroherd getauscht wird;
  • Wenn ein Gesamtkonzept oder ein Sanierungsfahrplan für das Gebäude erstellt wurde;
  • Ein Bohrbonus, wenn Sonden für die Erdwärme gegraben werden;
  • Ein Solarbonus, wenn gleichzeitig eine Solarthermieanlage errichtet wird.

Anpassung der zulässigen Vorlauftemperatur bei Wärmepumpen auf 55°C

Neben den Änderungen bei den Förderunghöhen wurde auch eine wichtige technische Änderung für Wärmepumpen beschlossen. Die Begrenzung auf eine zulässige Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von maximal 40°C war bislang eine Einschränkung der Förderungen für Wärmepumpen. Allerdings entspricht diese Regelung nicht mehr dem Stand der Technik. Die Effizienz der Wärmepumpen hat sich in den letzten Jahren stark verbessert.

Vor dem Hintergrund dieser technischen Weiterentwicklungen moderner Wärmepumpenanlagen sollen künftig auch Wärmepumpen beim Einsatz bei Vorlauftemperaturen von bis zu 55°C gefördert werden. Damit wird eine unnötige Einschränkung bei Förderungen für Wärmepumpen behoben.

Bonus für die Umstellung von Gas- auf Elektroherd

Kochen mit Gas ist nicht nur gesundheitsschädlich, insbesondere durch die höheren Luftschadstoffe in Innenräumen, wie etwa Stickstoffdioxid (NO2). Laut European Public Health Alliance (EPHA) sind etwa sieben Prozent der Asthmafälle bei Kindern in der EU auf Kochen mit Gas zurückzuführen. Die Erdgasversorgung für das Kochen verhindert auch die Gasfreimachung eines Gebäudes und belässt somit eine weitgehend unnötige Infrastruktur im Gebäude, die weiter erhalten werden, muss. Deswegen wird der Umstieg von einem Gasherd auf einen Elektroherd mit einem Bonus von bis zu 1.200 Euro gefördert.

Die soziale Zusatzförderung „Sauber Heizen für alle“

„Sauber Heizen für Alle“, die soziale Zusatzförderung des Klimaschutzministeriums für den Heizungstausch für Menschen mit geringem Einkommen, wird deutlich ausgeweitet. Im Rahmen der Novellierung des Umweltfördergesetzes wurden die budgetären Mittel zeitlich bis 2030 verlängert und auf insgesamt EUR 1.600 Mio. Euro aufgestockt.

Wie bisher werden hier bis zu einer technologiespezifischen Obergrenze einhundert Prozent der Kosten einer neuen Heizung gefördert. Nun wird die Förderung von Haushalten der untersten beiden Einkommensdezile auf das unterste Einkommensdrittel ausgeweitet (EUROSTAT-Daten, Stand 16.11.2023).

Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt entspricht das einem Monatseinkommen von netto bis zu 1.904,-- Euro (zwölf Mal im Jahr). Bei Mehrpersonenhaushalten kommen je nach Zusammensetzung entsprechende Gewichtungsfaktoren der Statistik Austria zur Anwendung. Das sind ein Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind. Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt beispielsweise 3.998 Euro.

Als Nachweis des Einhaltens der Einkommensgrenzen für das unterste Einkommensdrittel gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen einer GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z. B. die Wohnbeihilfe - als Nachweis gelten. Liegt keiner der genannten Nachweise vor, prüft das jeweilige Bundesland das Haushaltseinkommen nach Maßgabe der Wohnbeihilfenmethode.

Die förderfähigen Kosten entsprechen den Förderbedingungen aus Raus aus Öl und Gas. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes (=Förderpauschale aus Raus aus Öl und Gas) und der Förderung des jeweiligen Bundeslandes vergeben.

Wir informieren Sie gerne mehr über Ihre Möglichkeiten!


Unterstützung der Salzburg AG

Förderung der Anschlusskosten für Fernwärme

Bei einer Anschlusslänge von über 15 bis maximal 50 Meter bis zum bestehenden Fernwärmenetz der Salzburg AG besteht die Möglichkeit einer Förderung (bis 15 Meter Anschlusslänge ist ein pauschales Netzzutrittsentgelt zu entrichten). Dabei wird 30 % des Netzzutrittsentgelts je Mehrmeter bezuschusst, das entspricht € 288 brutto pro Mehrmeter. Ob Ihre Adresse in oder in der Nähe des Fernwärmenetzes ist können Sie in unserer Übersichtskarte prüfen.

Die Voraussetzung für die Förderung ist der Ersatz einer bestehenden Gas- oder Ölheizung mit einem Anschluss von mindestens 15 kW bis maximal 200 kW sowie einem Wärmeverbrauch über 20.000 kWh pro Jahr. Der Zuschuss ist auf 300 neue Anschlüsse begrenzt.

Förderung für Kauf und Installation einer Wärmepumpe

Bei der Installation einer Wärmepumpe bieten wir für private Haushalte eine einmalige Unterstützungszahlung in der Höhe von 2.000 Euro. Die Voraussetzungen für die Unterstützung ist, dass Salzburg AG-Kund:innen eine bestehende Gas- oder Ölheizung im Bundesland Salzburg im Zeitraum 1.10.2023 bis 30.9.2024 durch eine neue angeschaffte Wärmepumpe ersetzen. 

Die Antragsstellung muss im gleichen Zeitraum erfolgen. 

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